Erstmals hoheitliche Gelder hinterlegt (1.000€)

Erstmals hoheitliche Gelder hinterlegt (1.000€)

mal sehen was daraus wird….

weitere Infos in meinem Forum (dort könnt ihr posten und kommentieren und eure Einschätzung mitteilen)

Die Staatsnotstandseinrede wirkt nicht gegenüber Privaten

Samstag, 7. Juli 2007

Die Staatsnotstandseinrede wirkt nicht gegenüber Privaten

Am 5.7.2007 wurde mir der Beschluss des BVerfG vom 8.5.2007 zugestellt. Ich war Ausgangskläger in 6 der 7 (noch zur Entscheidung anstehender) Vorlageverfahren.

Der Beschluss 2 BvM 1-5/ und 2 BvM 1-2/06 ist hier abrufbar (Achtung ca 900 KB gross).

Ausführliche Diskussion und Hintergründe sind in der Kommentierung von Stefan Engelsberger (Interessengemeinschaft Argentinien – IGA -) nachzulesen.

Expediente Koch, Rolf Joachin Hermann Lugwing c/ Estado Nacional s/Proceso de Ejecución.

Expediente Koch, Rolf Joachin Hermann Lugwing c/ Estado Nacional s/Proceso de Ejecución.

Expediente Koch, Rolf Joachin Hermann Lugwing c/ Estado Nacional s/Proceso de Ejecución.

N° 16207/06

Asignado el 9/05/06

Juzgado Federal en lo Contencioso Administrativo N° 5 Secretaría 10.

Expte. 30

c-3173/04-45 Alemania

 

Den Hintergrund und die Bedeutung dieser Sache könnt ihr bei mir telefonisch erfagen (06151 / 14 77 94)

Die FAZ berichtet über „meine“ Verfahren beim BVerfG

Die FAZ berichtet über „meine“ Verfahren beim BVerfG

und erfolgreiche Zwangsvollstreckungen vs Argentinien.

FAZ vom 6.7.2007

Bundesverfassungsgericht zu Argentinien und der „nicht“ – Wirkung der Staatsnotstandseinrede gegenüber privaten Anleihegläubigern.

2 BvM 1-5/03 und 2 BvM 1-2/06

Wer errät was das ist (das kleine Bild unten)

wer es errät oder weiss (kennt) schickt mir eine mail mit der Antwort

Anwort bitte per e-mail an: rolfjkoch@web.de

b-und-b

Zum Annahmeverzug: „…so dass ein Angebot bloße Förmelei wäre…..“

Zum Annahmeverzug: „…so dass ein Angebot bloße Förmelei wäre…..“

„….Dies gilt umso mehr, als dass die Beklagte durch das verlängerte Notstandsgesetz und ihr Verhalten hier im Verfahren ihre Zahlungsunwilligkeit demonstriert hat, so dass ein Angebot bloße Förmelei wäre…..“

Kernige Aussage und Bewertung des Verhaltens der argentinischen Rechtsverteidigung in einem Verfahren vor dem AG Frankfurt. Urteil vom 1.6.2007 (31 C 3417/06-16).

argentinien.bboard.de mein neues forum

argentinien.bboard.de 

mein neues forum

versuchts mal…ich werde es weiter otimieren

Bernd macht Urlaub…und wir sind ohne forum

guckt ab und zu hier rein…ich versuche euch mit aktuellen infos über die neusten entwicklungen auf dem laufenden zu halten

ihr könnt euch auch beim bradynet anmelden und dort mitdiskutieren

http://www.bradynet.com/color.html

ihr könnt aber auch im wiebel posten

 http://www.b-wiebel.de/forum/messages/1086.html

hier müsst ihr einfach auf das posting antworten und abesenden….

und schon gehts weiter

grüsse

rolf

Jetzt laufen die ersten vollstreckbaren Titel vs. Argy aus dem Bundesgebiet ein

Jetzt laufen die ersten vollstreckbaren Titel vs. Argy aus dem Bundesgebiet ein

Hier ein KFB über 218,- € aus Berlin

Weitere aus allen möglichen Gerichtsbezirken der Bundesrepublik sind in der Pipeline….

32 M 8227/06 AG Berlin Mitte

Elliot/Singer finanziert US-Wahlkampf

und Elliot/Singer hat eine Forderung von etwa 200 Mio. USD vs. Argentinien in New York anhängig und ist regelmässig bei den grossen Pfändungen/Pfändungsversuchen mit dabei.

Z.B. sind etwa 100 Moi. USD Argy-Zentralbankgelder der Federal Reserve in New York blockiert….

Elliot/Singer finanziert wohl auch die ATFA

„….Giuliani erhielt bislang mehr als 196 000 Dollar von seinem größten Geldgeber, den Mitarbeitern des New Yorker Hedge-Fonds Elliott Management. Dessen Gründer Paul Singer arbeitet seit kurzem als Finanzchef für den Wahlkampf von Giuliani…..“

Text: F.A.Z., 16.06.2007, Nr. 137 / Seite 27