wer es errät oder weiss (kennt) schickt mir eine mail mit der Antwort
Anwort bitte per e-mail an: rolfjkoch@web.de
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Kategorien: Bilder
„….Dies gilt umso mehr, als dass die Beklagte durch das verlängerte Notstandsgesetz und ihr Verhalten hier im Verfahren ihre Zahlungsunwilligkeit demonstriert hat, so dass ein Angebot bloße Förmelei wäre…..“
Kernige Aussage und Bewertung des Verhaltens der argentinischen Rechtsverteidigung in einem Verfahren vor dem AG Frankfurt. Urteil vom 1.6.2007 (31 C 3417/06-16).
Kategorien: Annahmeverzug
guckt ab und zu hier rein…ich versuche euch mit aktuellen infos über die neusten entwicklungen auf dem laufenden zu halten
ihr könnt euch auch beim bradynet anmelden und dort mitdiskutieren
http://www.bradynet.com/color.html
ihr könnt aber auch im wiebel posten
http://www.b-wiebel.de/forum/messages/1086.html
hier müsst ihr einfach auf das posting antworten und abesenden….
und schon gehts weiter
grüsse
rolf
Kategorien: Forum
und Elliot/Singer hat eine Forderung von etwa 200 Mio. USD vs. Argentinien in New York anhängig und ist regelmässig bei den grossen Pfändungen/Pfändungsversuchen mit dabei.
Z.B. sind etwa 100 Moi. USD Argy-Zentralbankgelder der Federal Reserve in New York blockiert….
Elliot/Singer finanziert wohl auch die ATFA
„….Giuliani erhielt bislang mehr als 196 000 Dollar von seinem größten Geldgeber, den Mitarbeitern des New Yorker Hedge-Fonds Elliott Management. Dessen Gründer Paul Singer arbeitet seit kurzem als Finanzchef für den Wahlkampf von Giuliani…..“
Text: F.A.Z., 16.06.2007, Nr. 137 / Seite 27
Kategorien: Elliot/Singer
Am 22.6.2007 werde ich im benachbarten EU-“Ausland“ sein, um eine Zwangsvollstreckungsmassnahme vs. Argentinien zu verfolgen.
Die notwendige EU-Erklärung wird nach Artikel 54 und 58 der EG-Verordnung Nr. 44/2001 vom 22.12.2000 erstellt.
30 C 3173/04-45 KFB mit EU-weiter Zwangsvollstreckungsmöglichkeit
Kategorien: Zwangsvollstreckung
Kategorien: Uncategorized
Hier noch einmal in kürze die wichtigsten Urteile des vergangenen Jahres. Am 16.2.06 gelang es mir die Aussetzungspraxis des 8. Senates des OLG Frankfurt zu „beenden“. Der Senat stellte mit Beschluss 8 U 109/03 fest, dass sich Argentinien materiell-rechtlich nicht mehr im „Staatsnotstand“ befindet. Mit Urteil 8 U 110/03 vom 27.6.2006 gewann ich das erste Berufungsverfahren vs. Argentinien aus/gegen einem/ein Urkundsvorbehaltsurteil aus dem Mai 2003 (dieses Urkundsvorbehaltsurteil vs. Argentinien vom Mai 2003 war eines der ersten Urteile überhaupt vs. Argentinien). Am 28.11.2006 gewann ich mit dem Urteil 30 C 1595/05-20 erstinstanzlich im Nachverfahren ein Musterurteil einer „Klagegesellschaft“ vs. Argentinien. Dieses Urteil ist mit seinen Ausführungen zum Rechtsberatungsgesetz aufsehenerregend. Endgültige Rechtsicherheit für das Konzept der „Klagegesellschaften“ in der Argentinien-Saga werden wir aber erst in einem/einigen Jahr/en haben, wenn wir die Kausa beim OLG (Pessimisten reden sogar vom BGH / BVerfG oder gar EuGH) verhandelt sehen.
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