Hier noch einmal in kürze die wichtigsten Urteile des vergangenen Jahres. Am 16.2.06 gelang es mir die Aussetzungspraxis des 8. Senates des OLG Frankfurt zu „beenden“. Der Senat stellte mit Beschluss 8 U 109/03 fest, dass sich Argentinien materiell-rechtlich nicht mehr im „Staatsnotstand“ befindet. Mit Urteil 8 U 110/03 vom 27.6.2006 gewann ich das erste Berufungsverfahren vs. Argentinien aus/gegen einem/ein Urkundsvorbehaltsurteil aus dem Mai 2003 (dieses Urkundsvorbehaltsurteil vs. Argentinien vom Mai 2003 war eines der ersten Urteile überhaupt vs. Argentinien). Am 28.11.2006 gewann ich mit dem Urteil 30 C 1595/05-20 erstinstanzlich im Nachverfahren ein Musterurteil einer „Klagegesellschaft“ vs. Argentinien. Dieses Urteil ist mit seinen Ausführungen zum Rechtsberatungsgesetz aufsehenerregend. Endgültige Rechtsicherheit für das Konzept der „Klagegesellschaften“ in der Argentinien-Saga werden wir aber erst in einem/einigen Jahr/en haben, wenn wir die Kausa beim OLG (Pessimisten reden sogar vom BGH / BVerfG oder gar EuGH) verhandelt sehen.
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An den Petitionsausschuss / Pet 2-16-08-763-021878 / Wertpapierhandel
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Sehr geehrte Frau Mertins,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 01.06.2007 erlaube ich mir in o.g. Angelegenheit den
Hinweis, dass die „ausführlichen Erläuterungen des zuständigen Fachministeriums“ nachweislich
falsch sind. Ich empfehle daher, das Petitionsverfahren nicht zu beenden. Gegen die
Bundesrepublik Deutschland sind in o.g. Angelegenheit mehrere Gerichtsverfahren1 mit
Haushaltsrisiken in Milliardenhöhe anhängig, so dass die „Erläuterungen“ des Herrn Asmussen
als Parteivortrag zu werten sind. Herr Asmussen benennt für seine Behauptungen keine
zitierfähigen Quellen, da nämlich die Fachliteratur die vom BMF in dieser Sache vertretenen
Auffassungen eindeutig und übereinstimmend widerlegt.
…..
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Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag!
Abgeschickt von riensber am 10 Juni, 2007 um 04:34:33
Lieber Herr Koch, zu Ihrem heutigen Geburtstag wünsche ich Ihnen alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Diese Grüße kommen zwar von weither, aber trotzdem sitze ich mit im Boot. Von Paraguay aus klage ich ebenfalls in Deutschland, um einen vollstreckbaren Titel gegen Argentinien zu erhalten. Allerdings auch angeregt durch Ihre interessanten Beiträge im Wiebel-Forum.
Für mich waren alle Ihre Aktivitäten, entgegen vieler Kritiken, immer sehr wertvoll. Sie haben nicht nur ein Geschäft aus der Argentinienmiesserie gemacht, sondern auch das Verständnis für die juristischen Schwierigkeiten und Lösungen geweckt.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie an Ihrem bisherigen Weg und Einsatz unbeirrt festhalten und weiterhin das Forum mit Ihren interessanten Beiträgen bereichern, damit diese Art von weltweitem Informationsaustausch für Argentinien ein Reinfall wird.
Denn gemeinsam sind wir stark!
So werde auch ich versuchen weiterhin meinen Beitrag dazu beizutragen, damit Argentinien möglichst wenig Nutzen aus seiner Unterschlagung ziehen kann.
Bei meinem Rechtsstreit gegen Argentinien habe ich bisher die Vollmacht der Rechtsanwälte und des Prokurador beanstandet. Ich gehe davon aus, dass die Rechtsanwälte in Deutschland nicht wirksam bevollmächtigt sind. Dies ist wohl ebenfalls Neuland, weil aus meiner Sicht die Prozessvollmacht der argentinischen Rechtsanwälte bisher von keinem anderen Kläger beanstandet wurde.
Bisher bin ich damit nicht an die Öffentlichkeit getreten, weil ich erst eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt dazu abwarten wollte.
Aber obwohl meine Rüge der mangelhaften Vollmacht schon vom 20.10.2006 datiert, gibt es bis heute noch keinerlei Reaktion des Landgerichts Frankfurt dazu.
Das soll uns aber nicht davon abhalten auch weiterhin Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam an einem Strick zu ziehen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen noch einmal alles Gute zu Ihrem heutigen Ehrentag.
Ihr riensber
http://www.b-wiebel.de/forum/messages/903.htmlvielen dank an rinsber! (rolf koch)
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